Der Sachkundenachweis für Hundehalter ist ein Befähigungsnachweis, mit dem grundlegende theoretische Kenntnisse über Hunde und ihre Haltung belegt werden. Verschiedene Sachkundenachweise können sich in Inhalt, Umfang und anschließender Geltung unterscheiden. Die Prüfung wird von anerkannten Sachverständigen, Tierärzten oder Hundetrainern abgenommen.

Wer Hunde nach der „20/40 – Regelung“ halten möchte, d.h. einen Hund, der entweder eine Schulterhöhe >40cm oder ein Gewicht >20kg hat, benötigt den „kleinen“ Sachkundenachweis. Der Fragenkatalog für den Sachkundenachweis (20/40) der StädteRegion Aachen kann jederzeit als PDF-Datei von der Homepage des Veterinäramtes der StädteRegion Aachen herunter geladen werden.

Wer in NRW mit einem Hund, der nach §3 des NRW-LHundG gefährlich ist oder einer der Rassen nach §10 angehört, auch nur spazieren gehen möchte, muss vorher den entsprechenden Sachkundenachweis beim Ordnungs-/Veterinäramt absolvieren.

Sachkundenachweis